Wie heute durch eine Pressemitteilung der GEMA veröffentlicht wurde, hat man ein "positives" Urteil gegen die Walea GmbH erreichen können!
Das Urteil vom LG Hamburg ist bereits vom 26.10.2007 und untersagt der Walea GmbH, dem Betreiber von Alphaload, den Zugang zu den verfahrensgegenständlichen Werken der GEMA im "Usenet" zu vermitteln! Quelle: GEMA-Pressemitteilung

Ein Urteilstext oder sonstiges liegt bislang leider nicht vor!

Auch und vor allem seitens der Walea GmbH/Alphaload gibt es dazu bislang nichts weiteres zu lesen


Borbarad