Wie aus einer Pressemitteilung von UnitedNewsserver von heute hervorgeht, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Damit wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig!
Quelle und die ganze Pressemitteilung bei UnitedNewsserver: Pressemitteilung
Damit hat nach dem OLG München ein weiteres OLG zugunsten des Providers entschieden. Da das Urteil aber noch nicht als Volltext zur Verfügung gestellt wurde, folgt genaueres dazu nach!
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