Zur Information und gleichzeitig als eventueller Ausblick auf das, was noch so auf das Usenet, die Usenet-Provider und die Usenet-User zukommen könnte, eine Stellungnahme der Motion Picture Association zur Regelung der Anbieterhaftung im Telemediengesetz.
Die Motion Picture Association (MPA) ist ein Verband internationaler Filmproduktions- und Vertriebsfirmen.
Mitglieder der MPA sind Buena Vista International, Inc.; Columbia TriStar Film Distributors International; Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc.; Paramount Pictures Corporation; Twentieth Century Fox Film Corporation; Universal International Films, Inc.; Warner Bros. International Distribution, eine Tochtergesellschaft von Time Warner Entertainment Company, L.P..
Die MPA hat sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in einer Stellungnahme zu Fragen die das neue Telemediengesetz (TMG) im Hinblick auf die Haftung von Diensteanbietern aufwirft geäußert! Dabei geht es um die massenhafte Verletzung von Urheberrechten im Internet, besonders für die Urheberrechtspiraterie in Peer-to-Peer-Netzen. Aber auch das Usenet findet entsprechende "Berücksichtigung"!
Hier nun ein paar für die Nutzung des Usenet relevanten Inhaltspunkte der Stellungnahme:

  • Die MPA wirbt im Zusammenhang mit den Rechtsverletzungen für das abgestufte Verfahren (Graduated Response) In einem abgestuften Verfahren warnt der Diensteanbieter nach der Meldung einer Rechtsverletzung durch einen Rechteinhaber den betreffenden Internetnutzer zunächst und schränkt im Wiederholungsfalle den Zugang zum Internet für einen gewissen Zeitraum ein. Sollte der Internetnutzer dennoch erneut ein Recht verletzen, kann der Diensteanbieter schließlich seinen Vertrag mit dem Nutzer kündigen. Das abgestufte Verfahren bedingt, dass die Daten des Rechtsverletzers gespeichert und verarbeitet werden können, sei es durch den Diensteanbieter, sei es durch eine zwischengeschaltete Clearingstelle. Es ist zu betonen, dass im Rahmen des abgestuften Verfahrens die Nutzerdaten, beispielsweise der Name und die Adresse des Nutzers, dem Rechteinhaber gegenüber nicht aufgedeckt werden müssen.
    Einigen dürfte dieser Vorschlag bereits aus den Medien bekannt sein, löste er doch unlängst in Frankreich einige Diskussionen aus! Bedingt durch die Meldung einer Rechtsverletzung (man muss also wissen, wer was für eine Rechtsverletzung begangen hat), für den Download im Usenet nicht grad praktikabel (es wird nichts geloggt-noch nicht), wäre ein "Einsatz" des Verfahrens im "Uploadbereich" wohl durchaus denkbar! Allerdings bleibt auch die Frage nach dem Datenschutz, welche mehr als deutlich zu klären wäre!
  • Die MPA geht in der Stellungnahme ausführlich auf die Überwachungspflichten, die Störerhaftung und den Einsatz von Filtermethoden ein und behält sich bei allen Punkten vor, gegebenenfalls gesetzliche Klarstellung zu fordern. Dazu gibt es ja bereits einige laufende Verfahren (durch die GEMA etc.), die sich mit diesen Punkten befassen und hoffentlich bald mal eine Klärung bringen. Das die MPA die Diensteanbieter in der Verantwortung sieht, bedarf wohl keiner ausführlichen Erwähnung. Weitere nochmalige Ausführungen zu den Urteilen/Verfahren spare ich mir an dieser Stelle. Die in der Stellungnahme immer wieder angesprochenen Filtermöglichkeiten waren bislang für das Usenet nicht wirklich relevant, da es seitens der Diensteanbieter immer hieß, eine Filterung sei auf Grund der Datenmengen nicht möglich. Lediglich der Provider aEton widerspricht dieser bisher "allgemeinen" Meinung und entwickelt, nach eigenen Angaben, eine Filtermethode. Selbst wenn man die Datenmengen bewältigen kann, lässt sich sicherlich über den Sinn und Unsinn einer Filtermethode fürs Usenet trefflich streiten und diskutieren. Wer mag, kann dazu im Forum ein eigenes Thema beginnen, hier an dieser Stelle verzichte ich aber auf weitere Ausführungen meinerseits dazu!
  • Desweiteren wird auf das Notice-and-Take-down (NTD)-Verfahren eingegangen. Es wird eine weite Auslegung (was auch immer das heißen mag) gefordert und die gleichzeitige Verwendung entsprechender Filtermethoden. Das bislang bekannte Verfahren scheint ihnen nicht zu reichen, behält man sich auch hier vor gesetzliche Klarstellung zu fordern. Allerdings kommt hier die besondere Struktur des Usenet zum Tragen, bei der eine Löschung einer Datei auf dem "eigenen" Server nichts bringt, da sie durch die Spiegelung immer noch von anderen Servern abgerufen werden könnte. Es müsste also, für eine "usenetweite Löschung", ein Löschauftrag der Message-ID abgeschickt werden und zwar von dem Server, über den der Uploadicon auch erfolgte. Und genau das sollte man bei der derzeitigen "Rechtsprecherei" mal berücksichtigen! Vielleicht wäre dann etwas weniger "seltsames" an Entscheidungen "im Umlauf"!
  • Ein weiteres Thema waren Suchmaschinen und Hyperlinks. Bezogen aufs Usenet könnte dieses bedeuten, das man auch NZBicon-Suchmaschinen und NZB-Boards zur Verantwortung ziehen möchte und auch hier gegebenenfalls eine gesetzliche Klarstellung fordert. Als besonders möchte ich bei diesem Punkt bezeichnen, das in der Stellungnahme hier zwei Diensteanbieter namentlich genannt werden, die einen Suchserver "betreiben"!
    Anbieter wie UseNeXt und Alphaload bieten nicht nur den Zugang zum Usenet an, sondern halten auch Suchserver vor, die Links auf die in den Diskussionsforen befindlichen Dateien indizieren.
  • Abschließend wurde noch auf die Zuständigkeit der Gerichte eingegangen, wo man eine möglichst umfassende Wahlmöglichkeit haben möchte. Schaut man sich an, wo und mit welchem Ausgang die bisherigen Verfahren gelaufen sind, eine nachvollziehbare, aber aus Gründen der "Objektivität" vielleicht eine nicht unbedingt wünschenswerte Möglichkeit!



Bei der legalen Nutzung des Usenet könnte einem dieses ganze "TamTam" eigentlich egal sein! Die derzeitige Rechtsprechung hat allerdings auch für die legale Nutzung erhebliche Auswirkungen! Geht es doch darum, das die Diensteanbieter den Wiederholungsfall verhindern müssen, oder den Dienst einzustellen haben. Und grad letzteres trifft dann auch die Usenet-Nutzer, die sich nur legal im Usenet "bewegen"! Außerdem sind mögliche Auswirkungen von eventuell kommender Filtermethoden auf legale Inhalte bislang auch nicht auszuschließen! Daher diese Info!
Das ganze ist sicherlich auch nichts um in "Panik" oder sonst etwas zu verfallen! Es bleibt wohl einfach erstmal nur abwarten, was die derzeitig laufenden Gerichtsverfahren an "Ergebnissen" bringen!

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - dort gibt es auch die Stellungnahme als Volltext zum Download: Link



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