Das Münchner Landgericht hat Mitte Mai per Einstweiliger Verfügung folgendes Urteil gefällt:
Demnach ist es dem Anbieter Aviteo (Usenext) mit sofortiger Wirkung untersagt, das eigene Angebot Usenext.de außerhalb geschlossener Internet-Benutzergruppen mit pornographischen Bildern oder auch dem Argument zu bewerben, dass indizierte, beschlagnahmte oder pornographische Filme via Usenext.de heruntergeladen werden können.
Quelle und weitere Infos: Presse-Lounge des IVD (Interessenverband des Video- und Medienfachhandels) dort Pressemitteilung vom 19.05.08 (PDF-Dokument)
Auch bei gulli.news wird auf dieses Urteil in einem Artikel von heute eingegangen:
Allerdings beschäftigt sich dieser auch damit, ob es einen Zusammenhang zwischen der Aviteo Ltd. (Usenext) und der Firma Copyright Solutions GmbH (welche als Loggingfirma bei Abmahnungen von P2P-Tauschbörsennutzern für die Kanzlei KUW auftritt) gibt!
Quelle und weitere Infos gulli-news: UseNext vs. Landgericht München I Werbung für illegale Downloads rechtswidrig?
Wichtig: Es ist dort die Rede davon, das es den Anschein erweckt, also nichts "Bestätigtes"! Das bitte berücksichtigen und dann möge sich jeder seine eigene Meinung dazu bilden!
Aus diesem Grund möchte ich aber bitten, Beiträge auf das Urteil zum Werbeverbot zu beschränken![]()
Ergänzung:
bei heise-online gibt es mittlerweile auch einen Artikel zu dem Urteil: Videothekenverband geht gegen Usenet-Provider vor
Borbarad



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