In einem Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikindustrie gab es nun ein Urteil vom Bundesgerichtshof zugunsten des Heise Zeitschriften Verlags!
Das Verfahren läuft mittlerweile seit 2005 und ging durch mehrere Instanzen, welche bislang der Musikindustrie recht gegeben hatten.
Inhalt war ein Artikel in einer Heise-Publikation im Jahre 2005 der sich mit den Produkten der Firma Slysoft beschäftigt hatte, welche das Kopieren von DVD's, trotz Kopierschutzes, ermöglich(t)en.
Wurde die Klage gegen den Artikel als solches bereits in den Vorinstanzen abgewiesen, ging es nun noch um einen Link zur Homepage des Herstellers, der besagten Software.
Mag ja sein, das vor 5 Jahren dem überwiegenden Teil der Internetanwender von manch Seite nicht zugetraut wurde, anhand eines Firmennamens die Homepage der Firma ausfindig zu machen, was damals wie heute meiner Meinung nach absoluter Nonsens ist/war, scheint sich inzwischen daran etwas geändert zu haben, wenigstens auf Seite des nun zuständigen Gerichts.
Der Musikindustrie bleibt der Weg zum Bundesverfassungsgericht, um eine endgültige Klärung herbei zu führen.
Quelle heise-online: http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-1108479.html
Gruß
Borbarad


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Gruß MasterM
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