• GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Usenext


    Wie bei gulli-news (GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT) und der GEMA direkt (Gema: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT) zu lesen ist, hat die GEMA eine einstweilige Verfügung gegen den Usenet Provider Usenext erwirkt. Die Unterlassungsverfügung soll 100 Werke des GEMA-Repertoires erafssen.
    Gestützt wurde die Unterlassungsverfügung auf die unzulässige Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet (siehe dazu: Gericht verbietet illegale Werbung von Usenext) und nun wurde argumentiert, das Usenext hätte mehr unternehmen müssen, als nur die Werbung zu ändern.

    Mehr dazu, sobald entsprechende Infos vorliegen.

    Update 09.03.2010:

    Im Usenext-Forum wurde heute die folgende offizielle Stellungnahme zu dem Thema gepostet:
    Bisher liegt zu dem genannten Urteil keine ausführliche Urteilsbegründung vor. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, auf welcher Basis die vorstehenden Behauptungen zu einer veränderten Haftung oder der Art der Ausgestaltung von UseNeXT aufgestellt werden. Usenet-Providing wird von der Rechtsprechung, aber auch von der GEMA, als grundsätzlich rechtskonformes Geschäftsmodell anerkannt; lediglich einige Merkmale von UseNeXT, wie z.B. die Werbekommunikation, wurden kritisiert. Aviteo wird in Berufung gehen, da man davon überzeugt ist, dass die Verfügung einer Überprüfung nicht stand hält.

    Der Betrieb von UseNeXT wird selbstverständlich weitergeführt und wird durch das aktuelle Urteil nicht beeinträchtigt. UseNeXT wird seinen Kunden auch weiterhin überragende Servicequalität bei der Zugangsvermittlung zum Usenet bieten.
    Quelle: http://forum.usenext.de/viewtopic.php?p=48904#48904

    So wird es voraussichtlich wieder der Fall sein, dass das OLG Hamburg abermals ein Urteil des LG Hamburg im Zusammenhang mit dem Usenet / Usenet Providern "beurteilen" muss.
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