• MPA beantragt in England einstweilige Verfügung zum Blocken von Newzbin.com


    Wenig überraschend war heute die Meldung zu lesen, das die MPA (Motion Picture Association) gerichtlich gegen die Usenet-Suchmaschine (Usenet-Indexer) Newzbin2 vorgeht. Nachdem die ursprünglichen Betreiber von Newzbin ihren Dienst Mitte Mai eingestellt hatten, auf Grund eines verlorenen Gerichtsverfahrens gegen die MPA, dauerte es nicht lange bis Newzbin2 online kam, nun betrieben vom TeamRDogs. Das die MPA quasi ein eins zu eins "Wiedererscheinen" der Webseite nicht einfach auf sich beruhen lassen würde, dürfte allen von Anfang an klar gewesen sein. Auch die Betreiber von Newzbin2 haben von Anfang an diese Möglichkeit in Ihren News thematisiert.
    Im Unterschied zum Verfahren gegen Newzbin, hat die MPA gegen Newzbin2 einen anderen Weg gewählt: Die MPA (Motion Picture Association) hat gestern in Großbritiannien eine einstweilige Verfügung beantragt, nach derer BT (einer der großen englischen InternetServiceProvider - ISP) die Webseite Newzbin.com (=Newzbin2) blocken soll. Dadurch soll dann die Seite für Kunden von BT nicht mehr erreichbar sein. Bei Erfolg dürften andere ISP dann folgen "dürfen".
    Ich kann nicht burteilen, ob sich die MPA eventuell nur durch bereits ähnliche Maßnahmen gegen Seiten wie ThePiratBay oder vielleicht auch den in den USA laufenden Verhandlungen zu COICA (Combating Online Infringement and Counterfeits Act) hat animieren lassen. Hatten sich doch bereits vor knapp drei Wochen die Betreiber von Newzbin2 in einer News zu COICA dahingehend geäußert, das man sich a. an den DMCA (Digital Millennium Copyright Act) hält und somit das eigene Angebot ohnehin für legal halte und b. für den Fall der Fälle mehrere Domains außerhalb des US-Einflusses bereitgehalten werden. Zur beantragten einstweiligen Verfügung durch die MPA äußerte man sich heute auch bereits: Zum einen wolle man durch Rechtsanwälte Schritte gegen diesen ihrer Meinung nach angestrebten Zensurversuch durch die MPA einleiten und die in Großbritannien lebenden User sollten Twitter, Facebook und Seiten wie Torrentfreak für "Neuigkeiten" im Auge behalten.
    Ob das TeamRDogs seinen "kämpferischen" Ankündigungen auch Taten folgen lässt, wird die Zukunft zeigen. Alleine die Tatsache einen bereits verurteilten Dienst wieder ins Leben zurück zu holen kann man unter dem Aspekt der Frage nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit dieser Aktion sehen (denn damit war Ärger eigentlich vorprogrammiert) oder es als Anhalt dafür nehmen, das wirklich Taten folgen könnten. Insbesondere sollte letzteres der Fall sein, darf man gespannt sein wie sich die Sache entwickelt.


    Quelle und weitere Infos Torrentfreak: MPAA Takes Legal Action To Force ISP to Block Newzbin

    Weitere Infos zu:
    COICA bei Gulli-News = COICA – Der nächste Angriff auf die Freiheit des Internet
    DMCA bei Wikipedia = Digital Millennium Copyright Act
    Kommentare 4 Kommentare
    1. Avatar von Tony
      Tony -
      Es wird langsam aber sicher interessant:
      Zitat Zitat von gulli Beitrag anzeigen

      Zahlreiche Hollywoodstudios, vertreten durch die Motion Pictures Association (MPA), wollen in Großbritannien vor Gericht erwirken, dass der Internet-Provider British Telecom (BT) seinen Usern den Zugriff auf die Usenet-Suchmaschine Newzbin2 sperren muss. Der britische Internetanbieter befürchtet zahlreiche Nachahmer dieses Verfahrens, weswegen die Netzsperren bis jetzt abgelehnt wurden.

      Nach Ansicht der Kläger verweist die nicht öffentliche Suchmaschine Newzbin2 indirekt auf 115.000 illegale Versionen von Filmen und 320.000 Dateien zu TV-Serien. Dort sind aber keine der fraglichen Dateien an sich vorrätig. Wer diese herunterladen will, muss von dort die entsprechende NZB-Datei downloaden. Wer über einen kostenpflichtigen Zugang bei einem der Anbieter der Binärbretter des Usenet verfügt, kann dann mithilfe der bei Newzbin2 erhaltenen NZB-Datei den eigentlichen Film beziehen. Nach Auffassung der Kläger existieren im Usenet alleine 75 verschiedene Fassungen des Oscar-prämierten Blockbusters „The King's Speech“. Man schätzt, rund 700.000 User der Suchmaschine greifen auf den kostenpflichtigen Premium-Bereich des Portals zu, was den Machern zu einem jährlichen Umsatz von umgerechnet über 1.1 Millionen Euro verhelfen soll.

      Der beklagte Internet-Anbieter weigert sich bislang gegen die Sperren. Die BT befürchtet, dass nach einem Sieg der Rechteinhaber ein wahrer Dammbruch an Sperranträgen folgen könnte. Netzsperren gegen bis zu 400 Webseiten seien zu erwarten, so die BT. Im Frühjahr 2010 hatte der High Court die Betreiber von Newzbin dazu verurteilt, alle urheberrechtlich geschützten Werke aus ihrem Angebot zu entfernen. Zur Zahlung des Schadenersatzes kam es aufgrund der Insolvenz der Newzbin Ltd. nicht. Kurze Zeit später tauchte die Nachfolgeseite Newzbin2 auf, die ein ähnlich großes Reportoir an NZB-Dateien aufweist. Ein Manager der MPAA gab zu Protokoll, er glaube, die Macher der Seite scheren sich nicht um britisches Recht. Es sei nicht akzeptabel, dass sie auf „massive und kommerzielle Weise das Urheberrecht brechen, obwohl sie gerichtlich dazu verurteilt wurden, dies zu unterlassen." Offenbar befürchtet man ein weiteres Insolvenzverfahren der Betreiber, eine leicht veränderte URL oder einen weiteren Klon des Usenet-Portals.
      Quelle: Gulli:News
    1. Avatar von Borbarad
      Borbarad -
      Von Newzbin2/Team R Dogs gibt es dazu eine offizielle Stellungsnahme: https://www.newzbin.com/blog/?p=62, inklusive erster Anleitungen um das "Problem" einer möglichen Sperrung zu umgehen.
      Die Auslegung seitens der MPA, Newzbin2 einfach als Newzbin zu betrachten und somit das erreichte Urteil gegen Newzbin auch einfach auf Newzbin2 beziehen zu können, ist schon recht "fragwürdig". Mal ganz unabhängig von der rechtlichen Seite, scheinen außerdem bereits jetzt erhebliche Zweifel daran mehr als als berechtigt zu sein, ob sich durch das von solchen Institutionen aktuell offensichtlich generell sehr beliebte "Webseiten sperren wollen" dann wirklich der erwünschte Erfolg einstellen würde!
    1. Avatar von Borbarad
      Borbarad -
      Inzwischen hat das Gericht beschlossen, das der englische InternetServiceProvider BT tatsächlich die Seite Newzbin2 blockieren soll. Für diese "Blockade" soll ab Oktober eine Filtersoftware eingesetzt werden, die normalerweise im Kampf gegen Kinderpornographie zum Einsatz kommt. Man darf wirklich gespannt sein, ob das jetzt a. "Schule macht" und b. ob diese Maßnahme dann tatsächlich erfolgreich ist.
    1. Avatar von Borbarad
      Borbarad -
      Newzbin2/Team R Dogs haben in einem Beitrag im Newzbin-Blog zu dem Urteil Stellung genommen: An infamous day in the UK
      Es wird erneut kritisiert, dass Newzbin2/Team R Dogs im Zuge des Verfahrens nicht angehört wurde. Ebenfalls erneut Thema ist die eigene Ansicht, das man nur Usenet-Inhalte listet und keinerlei Dateien selber zum Downloaden zur Verfügung stellt, welche gegen Urheberrecht verstoßen könnten.
      Bei Heise-Online gibt es die Entscheidung in einem Artikel als PDF zum Nachlesen (in englisch): Britisches Gericht ordnet Websperre gegen Usenet-Suchmaschine an.
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