
Die Firma Eyeworks hat heute das Berufungsverfahren gegen die niederländische Usenet-Community FTD in Den Haag gewonnen. (Siehe auch: Niederländisches Gericht verbietet das Nennen von Usenet-Upload-Namen und Usenet Community FTD geht in Berufung)
Zwar hat das Gericht FTD nicht der direkten Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden, aber das Erstellen von Hinweisen auf urheberrechtlich geschützte Usenet-Inhalte sei dennoch illegal. Bei diesen Hinweisen muss es sich auch nicht um direkte Download-Links handeln, damit es illegal ist. Außerdem würde die Arbeit von FTD das Uploaden ins Usenet "stimulieren".
Das Gericht bestätigte jedoch, dass das Herunterladen aus illegalen Quellen erlaubt ist. Auch EU-Richtlinien würden keine andere Auslegung des derzeitig gültigen niederländischen Rechtes bewirken.
Da dieses Urteil explizit auf diesen Fall bezogen ist, ändert sich für FTD erst einmal nur, das Filme von Eyeworks nicht mehr gepostet und "diskutiert" werden dürfen und alle bestehenden Hinweise darauf zu entfernen sind.
Es ist nicht klar, welche Auswirkungen das Urteil auf künftige Fälle haben wird. Auf der Grundlage dieser Erklärung kann laut FTD jedenfalls nicht gesagt werden, dass die Erwähnung eines urheberrechtlich geschützten Usenet-Uploads grundsätzlich als illegal angesehen werden muss. Für mehr Klarheit soll das Verfahren gegen BREIN sorgen (siehe FTD gegen BREIN - Gerichtstermin am 05.Oktober 2010 ).
Erst dann wird sich zeigen, ob sich allgemein etwas beim Thema Usenet-Communitys (die in den Niederlanden "angesiedelt" sind) ändern wird/muss.
Wenigstens die Usenet-Provider, die ersten Reaktionen gab es bereits, sehen die generelle Aussage zum Downloaden zumindest positiv.
Quellen:
FTD: Downloaden legaal, maar downloadplatform FTD 'stimuleert uploaden'
tweakers.net: Eyeworks wint hoger beroep tegen FTD


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